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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: Erleichterung für jPöR, die als Kleinunternehmer nur steuerfreie Umsätze tätigen

Das BayLfSt hat über eine Erleichterung für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) informiert, die keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nur steuerfreie Umsätze tätigen. Danach ist in diesen Fällen keine steuerliche Erfassung erforderlich und es besteht auch keine Anzeigepflicht nach §§ 137 AO bzw. 138 AO. Als Beispiel nennt die Behörde eine Kirchenstiftung, die nur Umsätze durch ein Sommerfest und einen Weihnachtsmarkt erzielt.

Von Interesse ist auch eine Verwaltungsanweisung des Bayerischen Landesamtes für Steuern . Die oberste Finanzbehörde aus München informiert über eine Erleichterung für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nur steuerfreie Umsätze tätigen.

In der aktuellen Verfügung heißt es: Mit der Einführung von § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft entkoppelt worden vom Begriff des Betriebs gewerblicher Art in § 4 KStG. Dadurch ist die Unternehmereigenschaft ausgeweitet worden.

In diesem Zusammenhang ist dem Landesamt die Frage gestellt worden: Müssen sich juristische Personen des öffentlichen Rechts ab...

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