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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 25-26 | Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung beim (verdeckten) Treuhandmodell

Beim Treuhandmodell soll eine für die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen durch die grundbesitzende Gesellschaft verhindert werden, indem die Betriebsvorrichtungen auf eine Schwestergesellschaft übertragen werden und sodann zwischen den Schwestergesellschaften eine Treuhandvereinbarung abgeschlossen wird. Das FG Berlin-Brandenburg hat bei dieser Gestaltung jedoch die erweiterte Grundstückskürzung versagt.

Die Streitfragen zur erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen bei der Gewerbesteuer reißen einfach nicht ab. Jetzt gibt es schon wieder ein neues anhängiges Verfahren zu vermelden. Es geht einmal mehr um die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wie bspw. Lastenaufzügen, Laderampen oder Fettabscheider. Diese kann je nach der Art der Immobilie einen nicht unerheblichen Umfang ausmachen.

Wenn Sie jetzt denken: Da hat es doch erst kürzlich eine Erleichterung gegeben, dann liegen Sie natürlich vollkommen richtig. Durch das Fondsstandortgesetz war der Katalog der unschädlichen Tätigkeiten erweitert worden. Seitdem sieht § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c GewStG vor, dass Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mie...

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