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BFH Urteil v. - VII R 32/71 BStBl 1974 II S. 111

Gesetze: FGO § 127FGO § 46FGO § 68 i.d.F. des FGO Änderungsgesetzes vom § 128 Abs. 2

Leitsatz

Ist ein Steuerbescheid, gegen den unzulässigerweise eine Klage nach § 46 FGO erhoben war, während des Revisionsverfahrens geändert worden und ist der Änderungsbescheid nach § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens geworden, kann der BFH ohne Rücksicht darauf, ob gegen den Änderungsbescheid eine Klage nach § 46 FGO zulässig wäre, nach § 127 FGO die Vorentscheidung aufheben und die Sache an das FG zurückverweisen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 111
BFHE S. 10 Nr. 111,
XAAAA-99818

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BFH, Urteil v. 13.11.1973 - VII R 32/71

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