Keine doppelte Haushaltsführung bei Nutzung eines Wohnmobils unter der Woche als Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort sowie
zur Durchführung der Familienheimfahrten am Wochenende
Leitsatz
Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz
2 EStG geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen
Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt,
am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt.
Fundstelle(n): IAAAK-07468
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.09.2025 - 4 K 221/25