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Einkommensteuer | Kein Verstoß gegen Unionsrecht durch Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf im Inland gelegene Baudenkmale
Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf inländische Baudenkmale ist grds. unionsrechtskonform (Bezug: § 7i Abs. 1 Satz 1, § 7i Abs. 2, § 32b EStG; Art. 49, Art. 63 AEUV).
Nach § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG kann der Stpfl. bei einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, abweichend von § 7 Abs. 4 bis 5a EStG im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, absetzen. Der X. Senat des BFH hält weiter an seinem Urteil vom - X R 4/21, NWB VAAAJ-45016, BStBl 2023 II S. 870, Rz. 31 ff., fest. Danach ist die Beschränkung der Steuerbegünstigun...