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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer bei Bildungsleistungen
Das BMF hat ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung bei Bildungsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 UStG veröffentlicht, das auch auf die Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 eingeht. Der UStAE zu § 4 Nr. 21 UStG wird entsprechend geändert (Rz. 4 des BMF-Schreibens).
Das BMF beanstandet es für Umsätze, die vor dem ausgeführt werden, nicht, wenn [i]Nichtbeanstandungsregelung des BMF für Umsätze bis 31.12.2027der Unternehmer seine Umsätze aus Bildungsleistungen nach der vor dem geltenden Rechtslage versteuert (Rz. 5 des BMF-Schreibens). Dementsprechend gelten auch Bescheinigungen der zuständigen Landesbehörde, die bis zum gemäß § 4 Nr. 21 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG ausgestellt wurden, auch nach dem weiter (Rz. 6 des BMF-Schreibens).
[i]Ausführliche Erläuterungen zu § 4 Nr. 21 UStGIm Übrigen geht das BMF sehr ausführlich auf die einzelnen Befreiungstatbestände des § 4 Nr. 21 UStG i. d. F. des JStG 2024 ein und damit auch auf die Neuregelung des § 4 Nr. 21 Buchst. c UStG, der d...