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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer bei Bildungsleistungen
Das BMF hat ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung bei Bildungsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 UStG veröffentlicht, das auch auf die Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 eingeht. Der UStAE zu § 4 Nr. 21 UStG wird entsprechend geändert (Rz. 4 des BMF-Schreibens).
[i]Nichtbeanstandungsregelung des BMF für Umsätze bis 31.12.2027Das BMF beanstandet es für Umsätze, die vor dem ausgeführt werden, nicht, wenn der Unternehmer seine Umsätze aus Bildungsleistungen nach der vor dem geltenden Rechtslage versteuert (Rz. 5 des BMF-Schreibens). Dementsprechend gelten auch Bescheinigungen der zuständigen Landesbehörde, die bis zum gemäß § 4 Nr. 21 Satz 1 Buchst. a, bb UStG ausgestellt wurden, auch nach dem weiter (Rz. 6 des BMF-Schreibens).
[i]Ausführliche Erläuterungen zu § 4 Nr. 21 UStGIm Übrigen geht das BMF sehr ausführlich auf die einzelnen Befreiungstatbestände des § 4 Nr. 21 UStG i. d. F. des JStG 2024...