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BFH Urteil v. - III R 154/72 BStBl 1974 II S. 17

Leitsatz

1. Im Hinblick auf die zwischen BGH und BFH einheitliche und gefestigte Rechtsauffassung über die Zuständigkeit in Konkursvorrechtsstreitigkeiten von Steuerforderungen besteht keine Veranlassung, die Frage der Zuständigkeit erneut dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorzulegen.

2. Steuersäumniszuschläge nehmen am Konkurs teil, sind aber nicht bevorrechtigt.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 17
NAAAA-99775

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BFH, Urteil v. 21.09.1973 - III R 154/72

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