Gesetzgebung | Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung 2026 (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am die
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
(BR-Drucks.
618/25) beschlossen (BR-Drucks. 727/25
(Beschluss)).
Danach werden die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2026 auf Grundlage der sich zum maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung wie folgt angepasst:
Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro Monat. Der Wert pro Quadratmeter steigt von 4,95 € auf 5,01 €, bei einfacher Ausstattung von 4,05 € auf 4,10 €).
Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 333 € auf 345 € pro Monat.
Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten damit folgende Werte:
Frühstück (Monat/Tag): 71 €/2,37 € (2025: 69 €/2,30 €),
Mittagessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €),
Abendessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €).
Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 11,51 €.
Quelle: BR-Drucks. 618/25, BR-Drucks. 727/25 (Beschluss) (il)
Fundstelle(n):
GAAAK-07084