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Online-Nachricht - Montag, 22.12.2025

Gesetzgebung | Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung 2026 (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BR-Drucks. 618/25) beschlossen (BR-Drucks. 727/25 (Beschluss)).

Danach werden die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2026 auf Grundlage der sich zum maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung wie folgt angepasst:

Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro Monat. Der Wert pro Quadratmeter steigt von 4,95 € auf 5,01 €, bei einfacher Ausstattung von 4,05 € auf 4,10 €).

Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 333 € auf 345 € pro Monat.

Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten damit folgende Werte:

  • Frühstück (Monat/Tag): 71 €/2,37 € (2025: 69 €/2,30 €),

  • Mittagessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €),

  • Abendessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €).

Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 11,51 €.

Quelle: BR-Drucks. 618/25, BR-Drucks. 727/25 (Beschluss) (il)

Fundstelle(n):
GAAAK-07084