Gesetzgebung | Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am
das
Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des
Stromsteuergesetzes (BR-Drucks.
694/25) passieren lassen und auf die Anrufung des
Vermittlungsausschusses verzichtet (BR-Drucks. 694/25
(Beschluss)).
Mit dem Gesetz wird u.a. die Entlastung nach § 9b StromStG bis auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft verstetigt. Nach § 5 Abs. 4 StromStG gelten Stromspeicher zur Vereinfachung künftig als Teil des Versorgungsnetzes. Ferner wird im Bereich der Elektromobilität durch einen neuen § 5a StromStG sichergestellt, dass der Betrieb von Ladepunkten nur unter eingeschränkten Voraussetzungen zum „Versorger“ qualifiziert (s. hierzu Korn/Strahl, ).
Das Gesetz tritt größtenteils am in Kraft.
Quelle: BR-Drucks. 694/25 sowie BR-Drucks. 694/25 (Beschluss) (il)
Fundstelle(n):
XAAAK-07074