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Online-Nachricht - Montag, 22.12.2025

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Standortfördergesetz in 2./3. Lesung

Dekorative
		  GrafikDer Bundestag hat am das Standortfördergesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Damit stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, BT-Drucks. 21/2507, BT-Drucks. 21/3065) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/3343) zu.

Der Gesetzentwurf enthält die folgenden drei inhaltlichen Schwerpunkte:

  • Für kleine Unternehmen und Start-ups soll der Kapitalmarktzugang erleichtert werden. Der Fondsmarkt soll gefördert werden.

  • Die steuerlichen Rahmenbedingungen sollen verbessert werden. Dadurch werden Anreize geschaffen etwa in Infrastruktur und Erneuerbare Energien zu investieren.

  • Überflüssige Bürokratie wird abgeschafft. So sollen etwa Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten verschlankt oder ganz gestrichen werden.

Anreize für private Investitionen

  • Vor allem kleine, junge und innovative Unternehmen sollen von dem neuen Gesetz profitieren, indem die Finanzierungsbedingungen verbessert werden. Konkret sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere in Infrastruktur und Erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) verbessert werden. So sollen etwa Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, vorgenommen werden.

  • Die vorgeschlagenen Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagengesetzbuch sollen dafür sorgen, dass für den Abbau dieser Investitions-Hemmnisse ein rechtssicherer Rahmen geschaffen wird.

Vereinfachung von Prozessen

  • Neben den Anreizen für Investitionen soll mit dem Gesetzentwurf auch die Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich vorangebracht werden.

  • Dazu gehören u.a. die Streichung einer Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigenpflichten, die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens und Erleichterungen bei der Eröffnung von Konten für Minderjährige.

Hinweis:

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Quelle: Bundestag online und Bundesregierung, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
JAAAK-07070