Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG nach Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze durch das Steuersenkungsgesetz vom
Leitsatz
1. Die Beteiligungsgrenze innerhalb des Fünfjahreszeitraums nach § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG ist veranlagungszeitraumbezogen zu
bestimmen. Folglich ist das Merkmal „wesentliche Beteiligung” für jeden Veranlagungszeitraum innerhalb des Fünfjahreszeitraums
nach der im jeweiligen Jahr gültigen Beteiligungsgrenze zu bestimmen.
2. Anders als bei der rückwirkenden Absenkung der Beteiligungsgrenze mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom
erfolgte durch das Steuersenkungsgesetz vom (StSenkG) keine nachträgliche Entwertung vorhandenen Vermögensbestandes
insofern, als es dem im Rahmen der 10 %-Beteiligungsgrenze an einer Kapitalgesellschaft beteiligten Steuerpflichtigen möglich
war, bis zur Anwendung des StSenkG Geschäftsanteile steuerfrei zu veräußern. Eine anteilige Steuerfreistellung von nach Inkrafttreten
des StSenkG realisierten Veräußerungsgewinnen ist daher nicht geboten.