Kürzung der Altenteiler-Versorgungsleistungen auf Basis neuer
Ertragsprognose bei Umstellung des übertragenen Betriebs von
Eigenbewirtschaftung auf Betriebsverpachtung
Leitsatz
Die strukturelle betriebliche Umstellung des übertragenen Betriebs von der Eigenbewirtschaftung hin zu einer Betriebsverpachtung
hat eine nicht lediglich unerhebliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse zur Folge, die eine neue Ertragsprognose
erforderlich macht.
Vor dem Hintergrund des Fremdvergleichsgrundsatzes gilt dies ungeachtet dessen, ob die an dem Versorgungsvertrag Beteiligten
von ihrer vertraglich vereinbarten Änderungsmöglichkeit tatsächlich Gebrauch machen oder nicht.
Vorbehaltlich eines Verhaltens wider Treu und Glauben (§ 242 BGB) kommt es nicht darauf an, ob die im Zeitpunkt des Übergabevertragsschlusses
prognostizierten Nettoerlöse bei unveränderter (ursprünglicher) Eigenbewirtschaftung weiter objektiv erzielbar wären, wenn
die tatsächliche Bewirtschaftungsform hiervon abweicht. Wenngleich der Begriff der erzielbaren Erlöse in Abgrenzung zu den
tatsächlich erzielten Erlösen abstrakt zu bestimmen ist, hat sich die Erzielbarkeit gleichwohl an dem konkreten Betrieb (einschließlich
dessen Bewirtschaftungsform) zu orientieren.
Die neue Ertragsprognose ist nicht auf die in den Streitjahren tatsächlich erzielte Nettopacht beschränkt. Gleichwohl darf
für diese im Schätzungswege vorzunehmende Prognose auf die tatsächlich durch den verpachteten Betrieb erzielten Nettoerlöse
zurückgegriffen werden.
Fundstelle(n): KAAAK-07061
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 27.11.2024 - 9 K 11023/22