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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 13 K 2122/24 E

Gesetze: EStG § 31 Satz 4; EStG § 31 Satz 5; EStG § 70 Abs. 1 Satz 2

Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs zur Einkommensteuer

Leitsatz

  1. Bei der Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs zur Einkommensteuer nach § 31 Satz 4 EStG ist die nicht erfolgte Auszahlung nur mindernd zu berücksichtigen, wenn – wie in § 31 Satz 5 EStG vorausgesetzt - festgesetztes Kindergeld aufgrund der Ausschlussfrist des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht ausgezahlt wurde.

  2. Unterbleibt die Auszahlung hingegen, weil kein Kindergeldantrag gestellt worden ist, muss ein materiell-rechtlich bestehender Kindergeldanspruch hinzugerechnet werden.

  3. § 31 Satz 5 EStG ist eine abschließende Ausnahmevorschrift, neben der es einer verfassungskonformen Auslegung der Hinzurechnungsregelung des § 31 Satz 4 EStG (vgl. dazu , BStBl II 2022, 58) nicht mehr bedarf.

Fundstelle(n):
UAAAK-07049

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 12.11.2025 - 13 K 2122/24 E

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