Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs zur Einkommensteuer
Leitsatz
Bei der Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs zur Einkommensteuer nach § 31 Satz 4 EStG ist die nicht erfolgte Auszahlung
nur mindernd zu berücksichtigen, wenn – wie in § 31 Satz 5 EStG vorausgesetzt - festgesetztes Kindergeld aufgrund der Ausschlussfrist
des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht ausgezahlt wurde.
Unterbleibt die Auszahlung hingegen, weil kein Kindergeldantrag gestellt worden ist, muss ein materiell-rechtlich bestehender
Kindergeldanspruch hinzugerechnet werden.
§ 31 Satz 5 EStG ist eine abschließende Ausnahmevorschrift, neben der es einer verfassungskonformen Auslegung der Hinzurechnungsregelung
des § 31 Satz 4 EStG (vgl. dazu , BStBl II 2022, 58) nicht mehr bedarf.
Fundstelle(n): UAAAK-07049
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 12.11.2025 - 13 K 2122/24 E