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FG Münster Urteil v. - 12 K 1853/23 E

Gesetze: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4; BUrlG § 7 Abs. 4; EStG § 34 Abs. 1

Arbeitnehmer

Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG

Leitsatz

1. Bei der Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern ist.

2. Eine Zahlung zur Urlaubsabgeltung ist zweckbestimmtes Entgelt für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn der Arbeitnehmer durch den Urlaubsabgeltungsanspruch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein (zusätzliches) Entgelt für geleistete „Mehrarbeit” erhält (hier: arbeitgeberseitige Kündigung und anschließende Freistellung des Arbeitnehmers, der seinen Urlaubsanspruch für die Jahre 2018 bis 2020 nicht mehr in natura wahrnehmen konnte).

Fundstelle(n):
KAAAK-07048

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 13.11.2025 - 12 K 1853/23 E

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