Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr.
4 EStG
Leitsatz
1. Bei der Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich
um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 EStG
begünstigt zu besteuern ist.
2. Eine Zahlung zur Urlaubsabgeltung ist zweckbestimmtes Entgelt für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn der Arbeitnehmer durch
den Urlaubsabgeltungsanspruch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein
(zusätzliches) Entgelt für geleistete „Mehrarbeit” erhält (hier: arbeitgeberseitige Kündigung und anschließende Freistellung
des Arbeitnehmers, der seinen Urlaubsanspruch für die Jahre 2018 bis 2020 nicht mehr in natura wahrnehmen konnte).