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Arbeitsförderung; | Arbeitslosengeld nach Vorruhestandsgeld im Beitrittsgebiet
Ein Anspruch auf Vorruhestandsgeld endet, sobald der Berechtigte eine Altersrente bezieht oder nur deshalb nicht bezieht, weil er diese nicht beantragt hat. Maßgeblich für den Rentenanspruch ist die Altersgrenze, die im Rentenversicherungsrecht der ehemaligen DDR festgesetzt war. Demzufolge erhalten Frauen mit Beginn des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, kein Vorruhestandsgeld mehr. In einem solchen Fall kann ein anschließender Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet sein. Dies ist dann der Fall, wenn - von weiteren Voraussetzungen, insbesondere der Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung abgesehen - seit dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. Sind seit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses weniger als 20 Monate v...