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Masseverbindlichkeiten bei Schwarzeinnahmen
Das Insolvenzverfahren erfasst nicht unbedingt das gesamte Vermögen des Insolvenzschuldners. Entscheidet sich der Verwalter gegen eine Massezugehörigkeit des Vermögenserwerbs aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit des Insolvenzschuldners, verzichtet er hinsichtlich des sog. Neuerwerbs auf seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Umsatzsteuerschulden aus einer solchen freigegebenen Tätigkeit sind keine Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren, sondern gegenüber dem Insolvenzschuldner geltend zu machen. Sie sind weder Masseverbindlichkeiten, noch können sie als Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die nachstehende Entscheidung verdeutlicht, welche Folgen eine fehlende Freigabe in Fällen hat, in denen dem Verwalter bekannt ist, dass der Insolvenzschuldner nicht sämtliche aus seiner Tätigkeit resultierenden Erträge ordnungsgemäß deklariert.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Hat der Insolvenzverwalter eine selbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht freigegeben und ist ihm bekannt, dass der Insolvenzschuldner nicht sämtliche aus seiner Tätigkeit resultierenden Erträge ordnungsgemäß deklariert, sind die aus in der Folge v...