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Sozialversicherung; | neue Meldevordrucke nach der Zweiten Datenerfassungs-Verordnung
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Bekanntmachung vom die Anlagen 1a und 4-6a der Zweiten Datenerfassungs-Verordnung (2. DEVO) im BAnz Nr. 36 v. veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die Kontrollmeldung/Sofortmeldung/Meldung für geringfügig Beschäftigte, die Ersatz-Versicherungsnachweise, die Meldung von Änderungen, Berichtigungen und Stornierungen im allgemeinen sowie für geringfügig Beschäftigte. Die bisherigen Vordrucke können aber vorläufig weiterverwendet werden.