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Risiko- und Chancenmanagement – unverzichtbar auch ohne Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wesentlichkeit erkennen, Risiken steuern, Chancen nutzen
Die Erwirtschaftung von Gewinnen sowie die Sicherstellung einer jederzeit ausreichenden Liquidität sind Grundlage für den Fortbestand eines Unternehmens. Die Geschäftsführung muss kontinuierlich Risiken und Chancen bewerten, da wirtschaftliches Handeln ohne diese Betrachtung undenkbar ist. Diese Einschätzung bedingt die Errichtung eines angemessenen Risiko- und Chancenmanagementsystems, so wie es auch gesetzlich an verschiedenen Stellen gefordert ist (z. B. § 1 StaRUG). Neben finanziellen sind hierbei auch nichtfinanzielle Risiken und Chancen, zu denen auch ESG-Risiken gehören, adäquat zu erfassen, zu bewerten und zu steuern. Die Diskussion über die von der EU-Kommission im Frühjahr 2025 initiierte Omnibus-Initiative, die Bürokratie abbauen und das Geschäftsumfeld für Unternehmen in Europa vereinfachen soll, führt in der Praxis leider dazu, dass insbesondere mittelständische Unternehmen die mit der Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft verbundenen Risiken und Chancen weniger wahrnehmen. Allgemein fällt auf, dass die durch die angekündigten Reformen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung initiierten Aktivitäten in diesem Bereich oftmals wieder zurückgefahren wurden, da kurzfristig keine direkte Verpflichtung für diese Unternehmen mehr zu erwarten ist. Der Beitrag zeigt, welche gesetzlichen Regelungen jenseits der Nachhaltigkeitsberichterstattung das Vorhandensein eines Risiko- und Chancenmanagementsystems – direkt oder indirekt – voraussetzen und welchen ökonomischen Stellenwert dieses Management für Unternehmen hat. Abschließend werden Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis gegeben und die zentralen Ergebnisse in einem Fazit zusammengefasst.
Kernaussagen
Ein systematisches und wirksames Risiko- und Chancenmanagement, einschließlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten, bleibt für Unternehmen – unabhängig vom künftigen Anwenderkreis der CSRD – unverzichtbar, da bereits heute gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
Bei der Ausgestaltung nachhaltigkeitsbezogener Risiko- und Chancenmanagementsysteme ist dem Proportionalitätsgrundsatz Rechnung zu tragen. Komplexität und Ausgestaltung dieser Systeme hängen u. a. von Art, Zweck und Größe des Unternehmens sowie von dessen Risikolage ab.
Unabhängig vom rechtlichen Verpflichtungsgrad ist die Errichtung nachhaltigkeitsbezogener Risiko- und Chancenmanagementsysteme aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig. Sie stellt einen zentralen Hebel zur Sicherung des Unternehmensfortbestands, zur Stabilisierung der Finanzierungskonditionen und zur Steigerung des Unternehmenswerts dar.