Steuerverwaltung | Weihnachtsfrieden in Brandenburg (FinMin)
Wie in den vergangenen Jahren
werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der
Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit
Steuerrückständen durchführen.
Daher müssen Bürger mit Steuerrückständen vom 22. bis einschließlich nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sog. Weihnachtsfrieden wahren. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ansonsten ein endgültiger Steuerausfall beispielsweise durch Verjährung drohen würde.
Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sind in den Tagen vor Weihnachten Brandenburgs Finanzämter am Montag, 22.12., regulär zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr zu erreichen. Am Dienstag, 23.12., schließen sie früher als sonst, ebenfalls um 12:00 Uhr. Vom bis einschließlich bleiben die 13 Finanzämter geschlossen. Das Finanzamt Potsdam bleibt zusätzlich am geschlossen und ist erst wieder am erreichbar.
Wer offene Fragen nicht mit ins neue Jahr nehmen möchte, kann beim Online-Finanzamt ELSTER eine Nachricht an das zuständige Finanzamt versenden. Das geht übrigens auch ohne Zugang zu ELSTER. Das Finanzministerium empfiehlt diese elektronische Kommunikationsmöglichkeit des Online-Finanzamtes oder auch andere Steuersoftware zu nutzen. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt.
Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten der Finanzämter und zur Terminvereinbarung finden Sie auf unserer Webseite finanzamt.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
DAAAK-06907