Umsatzsteuer | Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung (BMF)
Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des
Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung Stellung
genommen und den UStAE in Abschnitt 2.5 Abs. 16 Satz 10 entsprechend angepasst
().
Hintergrund: Der bundesdurchschnittliche Arbeitspreis für Wärme wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nicht mehr bereitgestellt. Eine Schätzung des Marktpreises für Wärme nach dem bundesweit einheitlichen durchschnittlichen Fernwärmepreis des jeweiligen Vorjahres auf Basis der jährlichen Veröffentlichungen des BMWE (sog. Energiedaten) in Übereinstimmung mit der umsatzsteuerlichen Vereinfachungsregelung in Abschnitt 2.5 Absatz 16 Satz 10 UStAE ist daher nicht mehr möglich.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Um den Unternehmern eine einfache Ermittlung der Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wärmeabgabe zu ermöglichen, wird es nicht beanstandet, wenn die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wärmeabgabe auch bei fehlendem Fernwärmeanschluss durch einen Ansatz eines fiktiven Verkaufserlöses in Höhe von 3 ct/kWh ermittelt wird.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
ZAAAK-06862