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FG Düsseldorf | Gewinn aus dem Zwangsumtausch ausländischer Anleihen
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob ein Zwangsumtausch von ausländischen Anleihen zu steuerbaren Kapitaleinkünften beim Kläger geführt hat. Kläger war eine, im Inland ansässige natürliche Person. Er hatte zwischen 1997 und 2000 mehrfach ausländische Anleihen erworben. Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten erfolgte 2004/2005 ein Zwangsumtausch in neue Par-Schuldverschreibungen zu schlechteren Konditionen. Im Streitjahr 2020 erfolgte ein weiterer Zwangsumtausch der Anleihen. In beiden Fällen hatten der Kläger keinen Einfluss auf das Umtauschgeschehen. Die ausführende Bank ermittelte für den Umtausch 2020 einen Kurswert von 14.692,61 € und berechnete einen Veräußerungsgewinn von 4.844,22 €, für den sie Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag von insgesamt 1.2...