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BGH 11.09.2025 IX ZB 9/23, NWB 51/2025 S. 3518

Insolvenzverfahren | Vergütung des vorläufigen Sachwalters

Eine vom vorläufigen Sachwalter als gesondert beauftragter Sachverständiger vorgenommene rechtliche Bewertung in Bezug auf Vermögensgegenstände (hier: von bei Verfahrenseröffnung bestehenden Aus- oder Absonderungsrechten) führt nicht zur Hinzurechnung dieser Vermögensgegenstände in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung als vorläufiger Sachwalter.

Anmerkung:

Eine Befassung im Rahmen der Beauftragung als Sachverständiger als auch eine Befassung außerhalb des Aufgabenkreises des vorläufigen Sachwalters falle nicht unter § 12a Abs. 1 Satz 4 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung, so der BGH. Soweit eine selbstständige Befassung zur Feststellung der Wirksamkeit und des Bestands der Absonderungsrechte außerhalb der Beauftragung als Sachverständiger im Rahmen der Tätigkeit als Sachwalt...

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