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Körperschaftsteuer | Darlehensverzicht durch ausländische Mutter-GmbH
Das Sächsische FG hält es für ernstlich zweifelhaft, ob § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG für Gesellschafter gilt, die im EU-Ausland ansässig sind. Nach dem Finanzgericht könnte eine verdeckte Einlage, die von einem im Ausland ansässigen Gesellschafter vorgenommen wird, daher auch dann für die inländische GmbH einkommensneutral sein, wenn das Einkommen des im Ausland ansässigen Gesellschafters durch die verdeckte Einlage gemindert worden ist.
[i]Die Gesellschafter waren im EU-Ausland ansässigDie Antragstellerin war eine inländische Holding, deren Gesellschafterinnen zwei im EU-Ausland ansässige Limiteds waren. Eine Limited verzichtete im Jahr 2016 auf zwei Forderungen gegenüber der Antragstellerin i. H. von ca. 7,2 Mio. €. Die Antragstellerin behandelte den Wegfall ihrer beiden Verbindlichkeiten als verdeckte Einlage gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG und damit als einkom...