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Körperschaftsteuer | Abfindung einer Pensionszusage vor Eintritt des Versorgungsfalls
Die Abfindung einer dem beherrschenden GmbH-Gesellschafter erteilten Pensionszusage vor Eintritt des Versorgungsfalls führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn die Abfindung wegen finanzieller Schwierigkeiten der GmbH und damit aus betrieblichen Gründen erfolgt.
[i]Aufhebung der Pensionszusage gegen Abfindung Der 1947 geborene Kläger war zu 90 % an der A-GmbH beteiligt, die ihm im Jahr 2002 eine Pensionszusage erteilt hatte. Die Pension sollte mit Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden. Die Pensionszusage wurde durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Seit dem Jahr 2009 geriet die A-GmbH zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten, nachdem der Kläger einen Herzinfarkt erlitten hatte. Ab 2011 wurde sein Geschäftsführergehalt reduziert und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gest...