Steuerverwaltung | Weihnachtsfrieden in Sachsen-Anhalt (FinMin)
Sachsen-Anhalts Finanzämter werden während der
Weihnachtsfeiertage auf besonders belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder
die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld verzichten. Der sog.
Weihnachtsfrieden der Finanzämter gilt für den Zeitraum zwischen dem
und dem .
Verzichtet wird konkret auf:
Ankündigung von Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und sonstigen Außenprüfungen
Durchführung von Schlussbesprechungen und Übersendung von Prüfungsberichten
Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Vollstreckungsankündigungen)
Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern
Steuerbescheide werden dagegen versendet, um insbesondere Erstattungen zu gewährleisten.
Wer den Tag vor Heilig Abend bzw. Silvester nutzt, um persönlich bei einem der landesweit 14 Finanzämter in Sachsen-Anhalt Unterlagen abzugeben oder auch anzurufen, hat dazu am und am jeweils bis 14.00 Uhr die Möglichkeit. Am bleiben die Finanzämter ganztägig geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist an diesem Tag nicht gegeben.
Das Online-Finanzamt ELSTER ist auch während der Festtage täglich rund um die Uhr zu erreichen. Fragen wie etwa „Wo finde ich meine Steuernummer?“, „Welche Werbungskosten kann ich geltend machen?“ oder „Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?“ beantwortet der Steuerchatbot.
Quelle: FinMin Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
HAAAK-06586