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Online-Nachricht - Montag, 15.12.2025

Verfahrensrecht | Verwendung der neu gefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (BMF)

Das BMF hat die Umsetzung der automationstechnischen Anpassung der Datensätze nach § 80a AO bekannt gegeben ().

Hintergrund: Mit , BStBl 2025 I S. 954 wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser Muster mit sofortiger Wirkung neu gefasst (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 28.3.2025). Angesichts der notwendigen programmtechnischen Anpassungen der amtlichen Datensätze nach § 80a AO bestimmt das , BStBl 2025 I S. 986, dass die bis zum geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die entsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten weiterhin zu verwenden sind, bis die automationstechnischen Anpassungen der Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a AO abgeschlossen sind (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.4.2025).

Die automationstechnischen Anpassungen der amtlichen Datensätze sind mittlerweile umgesetzt.

Daher wird Folgendes bestimmt:

Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
MAAAK-06554