Steuerverwaltung | Weihnachtsfrieden in Hessen (FinMin)
Die 28 hessischen Finanzämter
führen auch in diesem Jahr die Tradition des Weihnachtsfriedens fort: Die
Steuerverwaltung wird vom 19. bis mit wenigen Ausnahmen von
belastenden Maßnahmen absehen, um den besonderen Charakter der Feiertage
angemessen zu würdigen.
Alle 28 hessischen Finanzämter sehen bis auf Ausnahmefälle für die Zeit vom 19.12. davon ab, für Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. Sie werden:
keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,
Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,
Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,
Vollstreckungshandlungen unterlassen,
keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und
in Steuer- und Bußgeldverfahren:
die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem oder der Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,
Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
keine Bußgeldbescheide zustellen und
Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.
Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
DAAAK-06544