Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Umsätze eines Wohlfahrtsverbands (BMF)
Das BMF hat zur
Umsatzsteuerbefreiung nach
§ 4 Nr. 18
UStG für Umsätze eines Wohlfahrtsverbands z.B. aus dem
Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt Stellung
genommen und
Abschnitt 4.18.1 Abs. 2
UStAE ergänzt ().
Danach sind auch als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen steuerfrei, die an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zu einem marktunüblichen niedrigen Entgelt z.B. im Rahmen eines Second-HandLadens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt erbracht werden (Abschnitt 4.18.1 Abs. 2 Satz 2 UStAE-neu).
Die Grundsätze des Schreibens sind auf alle offenen Umsätze anzuwenden, die nach dem erbracht wurden bzw. erbracht werden. Für Umsätze, die vor dem erbracht wurden bzw. werden, wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von den o.g. Ausführungen als umsatzsteuerpflichtig behandelt.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
PAAAK-06501