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Zollrecht | Einziehung eines nach Art. 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelisteten Schiffs (BFH)
Gelangt ein Schiff infolge einer
Seenotsituation in Gewässer der Union und wird erst später durch die Verordnung
(EU) 2025/395 in Anh. XLII zu Art. 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
aufgenommen, begründen der Ausnahmetatbestand des Art. 3s Abs. 3 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014, das völkergewohnheitsrechtliche Nothafenrecht sowie das
Recht auf friedliche Durchfahrt nach Art. 17, 18 des Seerechtsübereinkommens
der Vereinten Nationen erhebliche Zweifel im Sinne des Art. 45 Abs. 2 des
Zollkodex der Union (UZK) daran, ob das Auslaufen als verbotene Ausfuhr zu
qualifizieren und eine Einziehung nach Art. 198 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv UZK
i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes gerechtfertigt ist
(;
veröffe...