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Einkommensteuer | Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG auf Besitz-Personengesellschaften in Schenkungsfällen (BFH)
§ 50i Abs. 1 Satz 4
EStG i.d.F. KroatienAnpG setzt als modifizierte
Rechtsgrundverweisung auf Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift eine Übertragung oder
Überführung des betreffenden Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen der
Besitz-Personengesellschaft voraus (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. KroatienAnpG gelten dann, wenn Wirtschaftsgüter vor dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft geworden sind, die deswegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, weil der Steuerpflichtige sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann und dem nutzenden Betrieb eine wese...