Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Berlin-Brandenburg 09.10.2025 L 21 U 47/23, NWB 50/2025 S. 3441

GUV | Sprung aus dem Fenster zur Selbstrettung kein Arbeitsunfall

Wer im Homeoffice arbeitet und zur Selbstrettung aus dem Fenster seiner Wohnung springt, nachdem die Akkus seines E-Rollers in der Wohnung in Brand geraten sind, erleidet keinen Arbeitsunfall.

Anmerkung:

Wegen starker Qualmentwicklung nach der Explosion zweier in der Wohnung gelagerter E-Roller-Akkus flüchtete ein im Homeoffice arbeitender Softwareentwickler zum Fenster des Wohnzimmers und ließ sich vom Fensterbrett in den Innenhof fallen. Hierbei zog er sich Knochenbrüche an beiden Füßen zu. Die Berufsgenossenschaft hat nach Ansicht des Gerichts zutreffend das Ereignis nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Der Sprung aus dem Fenster habe nicht im inneren Zusammenhang mit der im Homeoffice ausgeübten Tätigkeit gestanden. Bei dem Sprung aus dem Fenster habe der Beschäftigte in erster Linie sein ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen