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GUV | Sprung aus dem Fenster zur Selbstrettung kein Arbeitsunfall
Wer im Homeoffice arbeitet und zur Selbstrettung aus dem Fenster seiner Wohnung springt, nachdem die Akkus seines E-Rollers in der Wohnung in Brand geraten sind, erleidet keinen Arbeitsunfall.
Wegen starker Qualmentwicklung nach der Explosion zweier in der Wohnung gelagerter E-Roller-Akkus flüchtete ein im Homeoffice arbeitender Softwareentwickler zum Fenster des Wohnzimmers und ließ sich vom Fensterbrett in den Innenhof fallen. Hierbei zog er sich Knochenbrüche an beiden Füßen zu. Die Berufsgenossenschaft hat nach Ansicht des Gerichts zutreffend das Ereignis nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Der Sprung aus dem Fenster habe nicht im inneren Zusammenhang mit der im Homeoffice ausgeübten Tätigkeit gestanden. Bei dem Sprung aus dem Fenster habe der Beschäftigte in erster Linie sein ...