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Arbeitsverhältnis | Fristlose Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs
Ein Arbeitnehmer, der bewusst falsch vorträgt, um sich einen Vorteil im Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber zu verschaffen, verletzt in erheblicher Weise seine auch im gekündigten Arbeitsverhältnis bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers (vgl. § 241 Abs. 2 BGB).
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage machte der Arbeitnehmer u. a. einen Anspruch auf Zahlung eines Bonus geltend und legte dazu ein als „Arbeitsvertrag“ bezeichnetes Beweismittel vor, welches aber vom arbeitgeberseitigen Vertragsentwurf abwich. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber außerordentlich fristlos. Das Gericht sah in dem Verhalten des Arbeitnehmers einen versuchten Prozessbetrug, weil der Arbeitnehmer versucht hatte, eine Forderung durch schlüssige Täuschung geltend zu machen, auf die er keinen An...