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HR | Bildung der Firma einer Zweigniederlassung
Stimmt der Firmenkern der Firma der Zweigniederlassung nicht mit dem der Firma der Hauptniederlassung überein, sondern handelt es sich um einen selbstständigen Firmenkern, so muss zur Einhaltung der Grundsätze der Firmeneinheit (§ 17 Abs. 1 HGB) und der Firmenwahrheit (§ 18 Abs. 2 HGB) durch einen Zusatz die Zugehörigkeit zur Hauptniederlassung klargestellt werden. In einem solchen Fall muss die von der Hauptfirma abweichende Firma der Zweigniederlassung entweder in der Gründungssatzung enthalten sein (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 GmbHG) oder später durch Satzungsänderung gebildet werden.
Zwar ist die Errichtung einer Zweigniederlassung eine Organisationsmaßnahme der Gesellschaft, die, falls eine entgegenstehende Satzungsbestimmung fehlt, zur Verwaltungstätigkeit des Geschäftsführers zählt und keiner Satzungsänderung bedarf. ...