Gesetzgebung | Entschließung für eine wirksame Vermögensabschöpfung (Justiz NRW)
Nordrhein-Westfalen setzt sich
gemeinsam mit Sachsen für effektivere Regelungen ein, um Organisierte
Kriminalität und Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können. Am
hat die Landesregierung einen Antrag auf Entschließung des
Bundesrates beschlossen, in dem NRW und Sachsen gemeinsam die Bundesregierung
zur zeitnahen Vorlage eines Gesetzentwurfs für eine wirksame
Vermögensabschöpfung auffordern.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
So sollen die Kompetenzen von Finanz-, Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden bei der Ermittlung, Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft erweitert werden. Zudem soll die Einführung einer Beweislastumkehr geprüft werden.
NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk: "Wenn unsere Steuerfahnder aktuell kriminelle Clan-Mitglieder überprüfen, die offiziell keinerlei Einnahmen haben, aber Sportwagen fahren und in einer Villa leben, ziehen unsere Behörden de facto den Kürzeren. Denn sie müssten zweifelsfrei nachweisen, dass für die Vermögenswerte mit Geld aus Straftaten bezahlt wurde. Mit der Regelung, die wir anstoßen, drehen wir diese Beweislast um: Ein Verdächtiger muss uns darlegen, wie er ohne Job legal an seine Reichtümer gekommen sein will."
Darüber hinaus setzt sich NRW mit seinem Antrag auch dafür ein, eine Gesetzeslücke beim Kampf gegen das Untergrund-Zahlungssystem Hawala-Banking zu schließen. Bei der Zahlungsmethode werden Überweisungen über Mittelsmänner abgewickelt: Kunden zahlen ihr Geld bei einem lokalen Hawala-Agenten ein und ein Partner im Zielland zahlt es dort später aus, ohne dass das Geld physisch von A nach B gelangt ist. Dieses System der zwei Töpfe wird immer wieder zur Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung und zu weiteren Straftaten genutzt.
NRW-Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: "Bislang müssen Täter, die illegales Hawala-Banking betreiben, faktisch nur die Einziehung ihrer Provisionen fürchten. Die Gelder, die in dieses inoffizielle Zahlungssystem eingezahlt und darüber transferiert werden, verbleiben dagegen bei ihnen. Dafür gibt es keinen Grund: Wer in Deutschland Juwelierläden oder Hinterstuben nutzt, um im Ausland per Zuruf Geld auszubezahlen, umgeht bewusst staatliche Aufsicht und Kontrolle. Solange in dieser Schattenwirtschaft nicht auch der Verlust der eingezahlten Gelder droht, setzt unser Recht damit falsche Anreize. Denn rechtswidrige Geldtransfers bleiben für die Beteiligten wirtschaftlich nahezu risikolos. Diese Lücke bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung muss dringend geschlossen werden."
Außerdem fordert der Entschließungsantrag, die bisherige gesetzliche Beschränkung des besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung auf Umsatz- und Verbrauchssteuern aufzuheben und künftig auf jede bandenmäßige Form der Steuerhinterziehung auszuweiten. Jegliche Steuerart, wie beispielsweise Einkommen- oder Körperschaftsteuer, kann in bandenmäßiger Begehungsweise hinterzogen werden, wird aber bisher nicht verschärft sanktioniert.
Die vollständige Meldung können Sie unter www.justiz.nrw.de nachlesen.
Quelle: Justiz NRW online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
LAAAK-06281