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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 16-22 | Unterhalt: Seit 2025 werden nur noch Überweisungen auf das Konto der unterhaltenen Person akzeptiert

Das Bundesfinanzministerium hat seine beiden Schreiben zum Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen aktualisiert. Anlass ist die Neuregelung durch das JStG 2024, wonach Unterhaltsaufwendungen nur noch dann als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, wenn sie im Wege der Banküberweisung auf das Konto der unterhaltenen Person geleistet werden. Das Ministerium hat seine Schreiben entsprechend anpasst. Leider bleiben aber Fragen offen.

Wir sind damit – liebe Hörerinnen und Hörer – bei unserem Thema des Monats angelangt. Die beiden neuen Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums zum Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen sind für uns ein willkommener Grund für ein Update. Es gilt dabei einmal mehr vor einer fiesen Steuerfalle zu warnen. Dazu später mehr. Erst einmal die Frage: Was hat denn das Bundesfinanzministerium veranlasst, seine Schreiben zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG aus dem Jahre 2022 zu aktualisieren?

Das ist einfach zu beantworten. Seit dem VZ 2025 werden – nach einer Neuregelung durch das JStG 2024 – Unterhaltsaufwendungen nur noch dann als auße...

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