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BFH Urteil v. - VI B 95/72 BStBl 1973 II S. 665

Gesetze: FGO § 46

Leitsatz

Es ist offensichtlich, daß über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf erst mit der Bekanntgabe der Rechtsbehelfsentscheidung an den Rechtsbehelfsführer, nicht aber mit deren abschließender Zeichnung im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO "entschieden" ist. Dieser Frage kommt daher keine grundsätzliche Bedeutung zu.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 665
BFHE S. 303 Nr. 109,
QAAAA-99667

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BFH, Urteil v. 25.05.1973 - VI B 95/72

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