Gesetzgebung | Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos (Bundestag)
Der Bundestag hat am den
Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Achten Gesetzes zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BT-Drucks. 21/2672,
BT-Drucks. 21/2966) in 2./3.
Lesung beschlossen.
Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens , „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner Stellungnahme (BR-Drucks. 21/2966) hervorgeht.
Das Gesetz tritt am in Kraft.
Quelle: Bundestag online (lb)
Fundstelle(n):
EAAAK-05965