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Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – Neue Impulse für die betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung als notwendige Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss ausgebaut und gestärkt werden. Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also vornehmlich in Kleinstunternehmen (mit max. 10 Beschäftigten) sowie bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes das Ziel, die Rahmenbedingungen für eine breitere und attraktivere betriebliche Altersversorgung zu schaffen und bestehende Hemmnisse abzubauen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie hier.
I. Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 im Rückblick
Wesentlicher Bestandteil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) aus dem Jahr 2018 war die Einführung der reinen Beitragszusage in das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung – kurz Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Bei dieser Zusageart beschränkt sich die Verpflichtung eines Arbeitgebers vorrangig auf die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an einen externen Versorgungsträger.
Im Rahmen des sog. Sozialpartnermodells konnten ausschließlich Tarifparteien im Rahmen tariflicher Regelungen betriebliche Altersversorgung mittels reiner Beitragszusagen ermöglichen. Dies geschah, weil damit der Gese...