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BFH Urteil v. - III R 39/72 BStBl 1973 II S. 618

Gesetze: VStG § 5

Leitsatz

Wenn die Eltern nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Abs. 2 VStG für ein dauernd erwerbsunfähiges pflegebedürftiges Kind von über 18 Jahren einen Freibetrag bei der Vermögensteuer beantragen können, ist bei der Ermittlung des Gesamtvermögens ein Schuldabzug auch für eine den Freibetrag übersteigende kapitalisierte Unterhaltsverpflichtung nicht möglich.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 618
BFHE S. 274 Nr. 109,
YAAAA-99647

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BFH, Urteil v. 11.05.1973 - III R 39/72

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