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Spitzenverbände erläutern Übergangsregelung für Lehrer und Dozenten
Auf Honorarbasis tätige Lehrer und Dozenten können bis zum unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin als Selbständige gelten. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben jetzt präzisiert, in welchen Fällen die gesetzliche Übergangsregelung greift. Es genügt demnach nicht, wenn die Parteien beim Abschluss des Vertrags von einer Selbständigkeit ausgegangen sind. Es ist zudem eine ausdrückliche Zustimmung der Lehrkraft erforderlich.
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Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger beraten in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung und neuer gesetzlicher Regelungen. Bei der letzten Besprechung stand die Übergangsregelung für Lehrer und Dozenten besonders im Fokus.
Sie kennen den Hintergrund: In einem viel beachteten Urteil aus dem Jahre 2022 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass eine vermeintlich selbständige, auf Honorarbasis tätige Musikschullehrerin in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis z...