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Der einheitliche Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht
Der Beitrag gibt neben den Grundlagen zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht auch einen Überblick über die zuletzt ergangene Rechtsprechung, die Verwaltungsauffassung sowie praxisrelevante Abgrenzungen und mögliche Absicherungsmethoden. Das „einheitliche Vertragswerk“ (bzw. der „einheitliche Erwerbsgegenstand“) ist ein zentrales Konzept des Grunderwerbsteuerrechts. Es beschreibt Konstellationen, in denen nicht nur das unbebaute Grundstück, sondern auch ein darauf noch zu errichtendes Gebäude zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht wird. Obwohl das Grundstück beim Kaufvertragsabschluss tatsächlich unbebaut ist, soll es grunderwerbsteuerlich so behandelt werden, als werde ein (künftiges) bebautes Grundstück erworben. Denn nicht selten soll ausschließlich das Grundstück, sondern ein bestimmter (bebauter oder sanierter) „Endzustand“ erworben werden. Um solche Fallgestaltungen sachgerecht zu erfassen, hat die Rechtsprechung das Institut des einheitlichen Vertragswerks bzw. des einheitlichen Erwerbsgegenstands entwickelt. Gemeint ist die Einbeziehung der Herstellungskosten für eine noch zu errichtende Immobilie in die Bemessungsgrundlage, wenn Grundstückskauf un...