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Bilanzierung bei gemeinschaftlicher Beteiligung an einer Zuliefergesellschaft
I. Sachverhalt
Die holzverarbeitenden Unternehmen A und B wollen ab 02 auch Türen anbieten. Alle metallischen Bestandteile (Schließzylinder, Klinke, Angel usw.) beziehen sie von der Mitte 01 gemeinsam zu je 50 % gegründeten Keyco GmbH.
Deren Geschäftsführung ist nach Satzung paritätisch besetzt. Sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch in der Geschäftsführung gilt das Mehrheitsprinzip. Nach dem Gesellschaftsvertrag darf die Keyco mit Mehrheitsvotum der Geschäftsführung auch Dritte beliefern. Dies ist aber nicht geplant.
Ein Vertrag zwischen den drei Parteien hält fest:
Die Gesellschafter beziehen die Produkte der Keyco zu Marktpreisen.
A und B verpflichten sich zur Abnahme von je 50 % der Produktion.
Sofern es in den ersten Perioden zur Abweichung von der hälftigen Abnahmequote kommt, schuldet der Mehrabnehmer dem Minderabnehmer einen Ausgleich zum Marktpreis.
In 01 fertigt die Keyco Schließsysteme zum Marktpreis von 100 GE, bei Herstellungskosten von 70 GE. A nimmt 30 % und B 70 % ab. Beide verkaufen Türen erst in 02.
II. Fragestellung
Wie ist der Vorgang in den Einzel- und Konzernabschlüssen von A und B zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Gemeinschaftliche Vereinbarung
A und B ha...