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Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG
Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung anfallen, stellen keine Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG dar (Bezug: §§ 17, 20 Abs. 4 EStG).
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt (§ 17 Abs. 2 Satz 1 EStG). Der im EStG nicht näher definierte Begriff der Veräußerungskosten ist im Ertragsteuerrecht grds. einheitlich auszulegen (BStBl 1978 II S. 100BStBl 2014 II S. 861