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Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft
(1) Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag i. S. des § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG ist – wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag – nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen. (2) Bei einer Mitunternehmerschaft müssen die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung i. S. des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen. (3) Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a. F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen (vgl. BFH, Beschlüsse vom - X B 94/23, NWB TAAAJ-74081, BStBl 2025 II S. 145, Rz. 20; vom - X B 63/20, NWB BAAAH-74161, Rz. 7; Bezug: § 171 Abs. 10 Satz 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 3 Nr. 66 EStG a. F.; § 3a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 EStG).
(1) Nach § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG sind ...