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BFH 29.07.2025 VI R 6/23, StuB 23/2025 S. 952

Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist

Wird innerhalb der Drei-Tages-Frist an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt und am dritten Tag lediglich die Post vom ersten zustellfreien Tag nachgeliefert, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ohne Weiteres entkräftet (Bezug: § 122 Abs. 2 Nr. 1 i. d. F. bis zum ; § 366 AO).

Praxishinweise

Gemäß § 122 Abs. 2 AO kann ein schriftlicher Verwaltungsakt auch durch Übermittlung durch die Post bekannt gegeben werden. Post i. S. dieser Vorschrift ist nicht nur die Deutsche Post AG, sondern auch ein (sonstiger) privater Postdienstleiter, so der BFH. Der Verwaltungsakt gilt in diesem Fall gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO in der im Streitjahr 2022 noch geltenden Fassung bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post (seit : am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post) als bekannt gegeben, außer w...

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