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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei Entgeltrückzahlung durch Bürgen
(1) Wird eine Anzahlung, die der Unternehmer für eine nicht erbrachte Leistung gezahlt hat, teilweise an den Unternehmer zurückgezahlt, ist der in Anspruch genommene Vorsteuerabzug auch dann nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG teilweise zu berichtigen, wenn die Rückzahlung durch einen Dritten (hier: Bürgen) erfolgt (Anschluss an das , NWB FAAAA-97050, BStBl 2003 II S. 434, unter II.2., sowie den NWB YAAAC-78276, BFH/NV 2008 S. 999, unter II.2.a). (2) Der zurückgezahlte Betrag ist auch dann in Entgelt und Umsatzsteuer aufzuteilen, wenn die Absicherung durch die Bürgschaft nur in Höhe eines Betrags erfolgt ist, der dem Entgelt (als Nettobetrag) entspricht (Bezug: § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 UStG; Art. 65, Art 90, Art. 184 MwStSystRL).
Ändert sich die Bemessungsgrundlage für einen steuer...