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IWB Nr. 23 vom Seite 903

Arbeitgebermeldungen in Tschechien

Pavla Zavadilova

[i]Gesetzblatt der Tschechischen Republik, Gesetz Nr. 323/2025 Slg. v. 23.7.2025 (Tschechisch) unter https://go.nwb.de/x62urIn Tschechien trat am das Gesetz Nr. 323/2025 über die einheitliche monatliche Arbeitgeberberichterstattung in Kraft. Mit diesem Gesetz werden das digitale Übermittlungsverfahren für beitragspflichtige Stellen und der Datenaustausch zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, der Sozial- und Rentenversicherung, dem Ministerium für Finanzen, dem Justizministerium, dem Bildungsministerium, dem Arbeitsamt, dem Finanzamt und dem Statistikamt geregelt.

I. Zusätzliche Pflichten bei der DEÜV-Meldung

[i]Neues Digitalverfahren für Vielzahl von SozialdatenFür Beschäftigte, die vor dem eingestellt wurden und über den hinaus beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bleiben, hat der Arbeitgeber bis zum zusätzliche Personalangaben über eine elektronische Meldung über das Entgeltabrechnungssystem oder das SV-Meldeportal an die Sozial- und Rentenversicherung mitzuteilen (§ 39 Abs. 3 Gesetz Nr. 323/2025).

Der Arbeitgeber erhält im digitalen Nachweisverfahren über das SRV-Portal einen Antwort-Datensatz mit persönlichen Identifikationsnummern und Zuordnungsmerkmalen für jeden Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat spätestens bis zur Entgeltabrechnung für den Monat A...

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