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Buchführungspflicht in Tschechien
[i]Gesetzblatt der Tschechischen Republik, Gesetz Nr. 316/2025 Slg. v. 23.7.2025 (Tschechisch) unter https://go.nwb.de/d04q9In Tschechien trat am das Gesetz Nr. 316/2025 in Kraft, mit dem das Gesetz Nr. 563/1991 über die Buchführung, das Wirtschaftsprüfergesetz Nr. 93/2009 und das Gesetz Nr. 416/2023 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen geändert werden.
I. Größenkriterien wurden an die EU-Vorgaben angeglichen
[i]Im Grundsatz bleiben mittlere und große Unternehmen zur Rechnungslegung verpflichtetMit dem Gesetz Nr. 316/2025 v. wurden die Größenkriterien für Kleinstunternehmen, für kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Unternehmensgruppen angepasst, um die RL (EU) 2023/2775 umzusetzen. Damit die neuen Schwellenwerte den Unternehmen oder Unternehmensgruppen so bald wie möglich zugutekommen, trat das Änderungsgesetz am in Kraft. Das Gesetz Nr. 563/1991 über die Buchführung wurde damit wie folgt geändert:
§ 1b Abs. 2 Gesetz Nr. 563/1991 über die Buchführung definiert Kleinunternehmen als Unternehmen, die am Bilanzstichtag die Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale nicht überschreiten:
Bilanzsumme: 120 Mio. CZK (ca. 5 Mio. €),
Nettoumsatzerlöse: 240 Mio. CZK,
durchschnittliche Zahl der während des Geschäft...