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EuGH | Innergemeinschaftliche Lieferungen und Tooling
Die Klägerin, eine slowakische Gesellschaft (SK), bezog innergemeinschaftliche Lieferungen von Bauteilen für Automobile von einer bulgarischen Gesellschaft (IME). Die deutsche Konzerngesellschaft (DE) der SK kaufte von IME ein spezielles Werkzeug zur Fertigung dieser Bauteile, das ausschließlich zur Fertigung der für die SK bestimmten Bauteile verwendet wurde. Später verkaufte die DE das Gerät an die SK. Während aller Vorgänge verblieb das Gerät im Besitz der IME in Bulgarien, die damit die Bauteile fertigte. Der Vorsteuerabzug aus der Rechnung der DE an die SK im EU-Vorsteuervergütungsverfahren wurde der SK verweigert, weil Art. 4 Buchst. b RL 2008/9/EU Vorsteuerbeträge auf innergemeinschaftliche Lieferungen von der Vorsteuervergütung ausnimmt. Das bulgarische Vorlageg...